Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist das Versorgungsamt beim Landratsamt Ihres Hauptwohnsitzes. Dort können Sie die Feststellung einer Behinderung beantragen und Fragen zu einem bereits bestehenden Bescheid klären.
Was wird festgestellt?
Das Amt prüft den Grad der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor; damit besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Mehrere Beeinträchtigungen werden insgesamt bewertet und nicht einfach addiert.
Welches Formular brauche ich?
Das unten verlinkte PDF ist der offizielle Erstantrag für Baden-Württemberg. Beachten Sie die Hinweise im Formular zu den benötigten Angaben und Unterlagen.
Offizielle Informationen
Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung (PDF)Externe Website · öffnet in neuem TabLand Baden-Württemberg: Feststellung einer BehinderungExterne Website · öffnet in neuem TabStand: 25. September 2026